Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Weinheim

Aktuell markieren häufig sogenannte Fahrradschutzstreifen, dass Radfahrer Platz auf der Straße brauchen. © Philipp Reimer

Stadt Weinheim hält Regelung nicht für kontrollierbar

ADFC fordert ein Überholverbot, um Fahrradfahrer besser zu schützen. Jetzt äußert sich die Stadtverwaltung ablehnend dazu

 

Weinheimer Nachrichten - von Lena Spilger

Weinheim. Fahrräder dürfen nur überholt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Regel gilt deutschlandweit. Wird sie auch eingehalten?

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Ortsgruppe Weinheim führte eine dreimonatige Studie durch, die zeigte, dass die aktuelle Regelung nicht zu greifen scheint. Deshalb hat der Club eine klare Forderung an die Stadt Weinheim: das Verkehrszeichen 277.1 - ein Überholverbot, das es zweispurigen Fahrzeugen untersagt, einspurige zu überholen. Die Stadt Weinheim wiederum hält das Schild für eine „plakative Maßnahme" für Radfahrer und argumentiert gegen die Einführung des Verkehrszeichens.

Frank Weinreich vom ADFC reagiert auf die Stellungnahme der Stadt Weinheim und hält dagegen.
 

Kontrolle und Umsetzung
Pressesprecher Thomas Fischer erklärt, eine Einführung des Überholverbots sei überhaupt nicht kontrollierbar. Das liege daran, dass das unerlaubte Überholen im Fließverkehr vonstattengehe. Anders als bei der Kontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzungen könne hier kein automatisches Beweisbild generiert werden, wie beispielsweise durch Blitzer. Er argumentiert weiter, dass


"Wir wünschen uns eine Praxis wie beim Überholverbot von Pkw, wo auf besonders kritischen Strecken ebenfalls die durchgezogene Mittellinie durch ein Verkehrszeichen ergänzt wird" FRANK WEINREICH VOM ADFC


ausschließlich eine rechtssichere Ahndung, also eine, die auch kontrollierbar ist, sinnvoll wäre. Dies sieht die Stadt bei einem Fahrradüberholverbot nicht gegeben. Hinzu käme, dass eine Kontrolle des Verkehrszeichens 277.1 zeit- und personalintensiv sei.
Weinreich greift das Argument der Unkontrollierbarkeit an. Er sagt:
Das Argument der Stadtverwaltung, dass eine Beschilderung sinnlos sei, weil das Überholverbot ohnehin nicht kontrolliert werden könne, kann ich nicht nachvollziehen.
Dann müsste die Stadt konsequenterweise auch alle anderen Verkehrszeichen für den Fließverkehr abmontieren und alle Ampeln abschalten, deren Überwachung ebenfalls eine aktive Verkehrskontrolle erfordert. Ziel einer Beschilderung sollte vielmehr sein, die Verkehrsteilnehmer auf die Unmöglichkeit eines regelkonformen Überholens hinzuweisen und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, bei sich häufenden Verstößen gezielt zu kontrollieren. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Überholen trotz Überholverbots einen schwereren Verkehrsverstoß darstellt (mit Eintrag im Verkehrsregister) als das Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand. Wir wünschen uns eine Praxis wie beim Überholverbot von Pkw, wo auf besonders kritischen Strecken ebenfalls die durchgezogene Mittellinie durch ein Verkehrszeichen ergänzt wird.
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In der Mitte der Fahrbahn

Fischer präsentiert eine Alternativlösung zum Fahrradüberholverbot.
Wenn ein Radfahrer nicht überholt werden möchte, solle er mittig auf der Fahrbahn fahren und dem Auto hinter ihm den Überholvorgang unmöglich machen. Nichtsdestotrotz sieht sich die Stadt als Schlichter zwischen Auto und Fahrrad. Die Verkehrsabteilungversuche ständig, zwischen den verschiedensten Verkehrsteilnehmern zu vermitteln. Ob ein Fahrradfahrer mitten auf der Fahrbahn die Debatte entschärft, erscheint auch Weinreich fraglich.


Frank Weinreich:Der Ratschlag der Stadtverwaltung, dass Radfahrer in der Mitte der Fahrspur fahren sollen, um ein Überholen aktiv zu verhindern, steht im Widerspruch zum Rechtsfahrgebot der Straßenverkehrsordnung und ist ohnehin nur etwas für Radfahrer mit starken Nerven: Einige Autofahrer fühlen sich offenbar von Radfahrern in der Mitte der Fahrbahn bedrängt und überholen dann, wenn es wieder möglich ist, besonders eng, um die Radfahrer in die Schranken zu weisen. Hier können Überholverbote deeskalierend wirken, weil sie eine klare Regelung vorgeben."

Rücksichtnahme statt Schild
Einige wünschen sich, dass die Situation auch ohne Verbote und Schilder zu lösen wäre. Das zeigen vor allem die Kommentare auf den sozialen Kanälen. So sieht auch die Stadt sowohl den Rad- als auch den Autofahrer in der Verantwortung, riskante Überholmanöver zu unterlassen. Gegenüber der Redaktion argumentiert Fischer, Radfahrer würden ebenso knapp an Autofahrern vorbeifahren und diese erschrecken.
Dabei handelt es sich um einen verhältnislosen Vergleich, findet Weinreich. Er sagt: „Es wäre sicherlich wünschenswert, dass Zweirad- und Pkw-Verkehr sich unter gegenseitiger Rücksichtnahme ganz ohne Regeln und Verbote den gemeinsamen Straßenraum teilen könnten. Das hat auch der ADFC Rhein-Neckar in seiner Jahreskampagne 2022 unter dem Motto ,Rücksicht im Verkehr - da geht noch mehr!' gefordert. In einer ungeregelten Situation setzt sich jedoch meist der Stärkere gegenüber dem Schwächeren durch. In diesem Falle sind die Radfahrer die Schwächeren, die sich dann oft nicht trauen, auf bestimmten Strecken mit dem Rad zu fahren."


Keine Brisanz?
Die Dringlichkeit, das Verkehrszeichen 277.1 einzuführen, sei nicht gegeben, sagt Fischer. Die eingehende Beschwerdelage sei sehr gering, zudem würden auch die Unfallberichte des Polizeipräsidiums Mannheim für Weinheim zeigen, dass keine Brisanz existiere. Laut der Studie des ADFC Weinheim fahren Autofahrer allerdings in 62 Prozent der Fälle zu nah an Radfahrern vorbei. Dafür passieren im Verhältnis anscheinend tatsächlich wenige Unfälle. Fischer räumt dennoch ein, es müsse natürlich nicht erst etwas passieren, bis man über Lösungsmöglichkeiten sprechen könne. So zeigt die Stadt durchaus Bereitschaft: „Wir werden das in der kommenden Verkehrsbesprechung im Oktober gerne diskutieren."


Frank Weinreich: "Als ADFC Weinheim appellieren wir an die Stadt, hier im doppelten Wortsinne ein Zeichen zu setzen, und erneuern noch einmal unsere Forderung nach einem generellen Überholverbot von Zweirädern auf besonders engen Straßenabschnitten wie in der Müllheimer Talstraße."


https://weinheim.adfc.de/pressemitteilung/stadt-weinheim-haelt-regelung-nicht-fuer-kontrollierbar

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