Der ADFC hat mittels Sensoren Abstände bei Überholvergägngen an Fahrradfahrer*innen geprüft.

Messreihe des ADFC mit dem OpenBikeSensor

Abstandsmessungen im Stadtgebiet

Der ADFC hat im Stadtgebiet seitliche Abstandsmessungen durchgeführt. Ergebnis: Viel zu viele Autofahrer*innen halten den Abstand zu Radler*innen nicht ein.

Quelle: Weinheimer Woche - Nr. 50

Die Schutzstreifen entpuppten sich hier als besonders frustrierend.
Seit April 2020 müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten; beim Überholen von Kindern sind generell 2 Meter Abstand vorgeschrieben. Der ADFC Weinheim hat nun stichprobenartig überprüft, ob diese Abstände auch tatsächlich eingehalten werden. Im Rahmen von zahlreichen Messfahrten mit einem am Fahrrad montierten Abstandssensor (OpenBikeSensor) konnten so im Zeitraum Juni bis September 2022 knapp 1.000 Überholvorgänge erfasst und ausgewertet werden.

Das ernüchternde Ergebnis: In nur 38 Prozent der Fälle wurde der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Meter innerorts eingehalten. In 36 Prozent der Fälle lag der Abstand beim Überholen lediglich zwischen 1 und 1,5 Metern, in 26 Prozent der Fälle wurde sogar mit weniger als einem Meter Abstand überholt.
Besonders geringe Überholabstände wurden auf der Bergstraße/B3 in der Nordstadt, auf der Mannheimer Straße zwischen Postknoten und Händelknoten sowie auf der Müllheimer Talstraße gemessen. Ebenfalls deutlich zu eng wurde auf der Achse Karrillonstraße/Freudenbergstraße überholt; hier fanden die Überholvorgänge allerdigs meist mit geringer Geschwindigkeit statt.

Auffällig ist, dass überall dort, wo auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert sind, die Überholabstände durchweg unterhalb der vorgeschriebenen 1,5 Meter lagen. 
Offensichtlich verleitet das Vorhandensein eines Schutzstreifens viele Autofahrende dazu, die vermeintlich „geschützten“ Radfahrer*innen ohne Einhaltung des Mindestabstands zu 
überholen.

Der ADFC fordert als Schutzmaßnahme nun eine verstärkte Kontrolle der Überholabstände an stark befahrenen Straßenabschnitten sowie Hinweise auf den vorgeschriebenen Abstand in Form von Zusatzschildern. Sollten diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, muss als letztes Mittel auch ein Überholverbot von Zweirädern entlang der besonders kritischen Straßenabschnitte in Betracht gezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung abschließend. (pm/red)


https://weinheim.adfc.de/pressemitteilung/messreihe-des-adfc-mit-dem-openbikesensor

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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