Der ADFC hat mittels Sensoren Abstände bei Überholvergägngen an Fahrradfahrer*innen geprüft.

Messreihe des ADFC mit dem OpenBikeSensor

Abstandsmessungen im Stadtgebiet

Der ADFC hat im Stadtgebiet seitliche Abstandsmessungen durchgeführt. Ergebnis: Viel zu viele Autofahrer*innen halten den Abstand zu Radler*innen nicht ein.

Quelle: Weinheimer Woche - Nr. 50

Die Schutzstreifen entpuppten sich hier als besonders frustrierend.
Seit April 2020 müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten; beim Überholen von Kindern sind generell 2 Meter Abstand vorgeschrieben. Der ADFC Weinheim hat nun stichprobenartig überprüft, ob diese Abstände auch tatsächlich eingehalten werden. Im Rahmen von zahlreichen Messfahrten mit einem am Fahrrad montierten Abstandssensor (OpenBikeSensor) konnten so im Zeitraum Juni bis September 2022 knapp 1.000 Überholvorgänge erfasst und ausgewertet werden.

Das ernüchternde Ergebnis: In nur 38 Prozent der Fälle wurde der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Meter innerorts eingehalten. In 36 Prozent der Fälle lag der Abstand beim Überholen lediglich zwischen 1 und 1,5 Metern, in 26 Prozent der Fälle wurde sogar mit weniger als einem Meter Abstand überholt.
Besonders geringe Überholabstände wurden auf der Bergstraße/B3 in der Nordstadt, auf der Mannheimer Straße zwischen Postknoten und Händelknoten sowie auf der Müllheimer Talstraße gemessen. Ebenfalls deutlich zu eng wurde auf der Achse Karrillonstraße/Freudenbergstraße überholt; hier fanden die Überholvorgänge allerdigs meist mit geringer Geschwindigkeit statt.

Auffällig ist, dass überall dort, wo auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert sind, die Überholabstände durchweg unterhalb der vorgeschriebenen 1,5 Meter lagen. 
Offensichtlich verleitet das Vorhandensein eines Schutzstreifens viele Autofahrende dazu, die vermeintlich „geschützten“ Radfahrer*innen ohne Einhaltung des Mindestabstands zu 
überholen.

Der ADFC fordert als Schutzmaßnahme nun eine verstärkte Kontrolle der Überholabstände an stark befahrenen Straßenabschnitten sowie Hinweise auf den vorgeschriebenen Abstand in Form von Zusatzschildern. Sollten diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, muss als letztes Mittel auch ein Überholverbot von Zweirädern entlang der besonders kritischen Straßenabschnitte in Betracht gezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung abschließend. (pm/red)


https://weinheim.adfc.de/pressemitteilung/messreihe-des-adfc-mit-dem-openbikesensor

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