Sicher Radfahren in Weinheim: Vor Ort mit dem ADFC

Pressemitteilung des ADFC Weinheim

Die ersten Touren des ADFC sind gefahren - in diesem Artikel werden die Erfahrungen zusammengefasst, die die Teilnehmer während dieser Tour machen durften.

Eine Gruppe Menschen auf Fahrrädern bleibt mitten im Berufsverkehr stehen, diskutiert und radelt los, um kurz darauf wieder anzuhalten. Dieses Bild bot sich in Weinheim in den vergangenen Tagen bei zwei Fahrrad-Infotouren des ADFC zum Thema „Sicher Radfahren in Weinheim“. Die erste Tour erkundete den Bereich zwischen der B3, dem Suezkanalweg und der Hauptpost, der die wichtigste Radverbindung zwischen Innenstadt und Weststadt darstellt.

Sehr angenehm gestaltet sich das Radfahren von der B3 unter der Bahnlinie hindurch, schließlich haben Radelnde hier Vorfahrt. Allerdings scheint das nicht allen Autofahrenden klar zu sein, oft werden Räder hier bedrängt. „Das ist aber in letzter Zeit besser geworden“, stellen Elisabeth Kramer und Hans Stephan vom ADFC fest, die die Gruppe führen. Als sinnvoll empfunden wurden hier die neu aufgemalten Radsymbole auf der Fahrbahn, die deutlich signalisieren: Fahrräder dürfen hier fahren.

(Der Suezkanalweg wird als ideale Ost-West-Verbindung von vielen Radfahrenden genutzt. Quelle: ADFC Weinheim)

Auf dem Weg zur Hauptpost muss die große Kreuzung Multring/Cavaillonstraße überquert werden. Hier sind im Umfeld der Kreuzung seit einigen Jahren keine blauen Radwegschilder mehr zu sehen. Sie wurden entfernt, so dass Radfahrende nun wählen dürfen: Fühlen sich sicherer auf den Radwegen, dürfen sie weiterhin dort fahren. Aber auch die Nutzung der Fahrbahn steht ihnen frei. Letztere Möglichkeit nutzen vor allem Radfahrende, die etwas schneller unterwegs sind, da sie vom Autoverkehr dann besser und früher wahrgenommen werden.

Der überbreite Multring mit seinen als überdimensioniert empfundenen Kreuzungen gab Anlass zu der Überlegung, ob nicht ein Teil der Fahrbahn anders genutzt werden sollte, zum Beispiel als Grünfläche oder als Radverkehrsfläche. Schließlich war hier selbst in der nachmittäglichen Stoßzeit kein besonders großes Verkehrsaufkommen zu beobachten.

Auf dem Rückweg von der Post zur B3 konnte eine Merkwürdigkeit an der Einmündung der Klausingstraße in den Multring besichtigt werden: Der Radweg macht mitten zwischen den parkenden Autos eine rechtwinklige Biegung, die zu einer sowohl für den Rad- als auch für den Autoverkehr unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Abbiegesituation führt. Kramer erläutert, dass hier schon länger in Gesprächen zwischen ADFC und der Stadt Weinheim Einigkeit besteht, dass die rote Radwegefurt verschwinden soll. Stattdessen sollten Rad fahrende die Autospuren benutzen und gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr in die Klausingstraße abbiegen.

(Gefährliche Radwegführung am Eingang der Klausingstraße. Quelle: ADFC Weinheim)

Nach der erneuten Durchfahrt durch den Suezkanal (diesmal hat der entgegenkommende Verkehr Vorrang) stellte es sich das Einbiegen auf den Radweg entlang der B3 als durchaus schwierig heraus. Nach Süden hin ist die Abbiegespur provisorisch gesperrt – das ist gut für die querenden Räder, denn ihr Weg ist nun kürzer, sie werden besser gesehen. Die Gruppe hofft, dass die Abbiegespur auf Dauer für Autos geschlossen bleibt. Für Räder allerdings sollte eine Durchfahrt auf den Radweg in Richtung Süden geöffnet werden. Auch Richtung Norden ist das Abbiegen nicht gefahrlos: Hier müssen die Radelnden frühzeitig und deutlich die Richtung anzeigen, und damit rechnen, vom entgegenkommenden Kfz-Verkehr übersehen zu werden. Bei der Diskussion ergab sich in der Gruppe ein einheitliches Bild: Der Suezkanalweg ist für Menschen zu Fuß oder mit dem Rad eine wichtige Verbindung zur Innenstadt, für den Autoverkehr stellt er einen entbehrlichen Schleichweg dar. Sinnvoll wäre es daher, den Suezkanal für den motorisierten Verkehr zu sperren und damit für alle anderen Verkehrsteilnehmer eine angenehme und sichere Verbindung von West nach Ost zu schaffen.

Der weitere Weg führte unter der OEG-Brücke hindurch über den Busbahnhof nach Norden. Ärgerlich: Der von Süden kommende Radverkehr muss an einer kleinen Steigung am Stoppschild halten, einen nicht abgesenkten Bordstein überfahren und zweimal scharf abbiegen, um auf der Ostseite am Busbahnhof vorbei auf die Kapellenstraße zu kommen.

(Verwirrende Verkehrsführung über den Busbahnhof, die von vielen Radfahrenden bewusst ignoriert wird. Quelle: ADFC Weinheim)

An dieser Stelle fühlen sich Radelnde oft unsicher und wünschen sich klar markierte Radwege oder Radstreifen. Anderseits besteht aufgrund des geringen Busverkehrs und der Übersichtlichkeit des Areals kaum eine Gefahr, wenn vorsichtig und rücksichtsvoll in der Busspur gefahren wird. Im weiteren Verlauf lässt sich, an der Polizeiwache vorbei, über die jüngst erneuerte Doppelbrücke in die Kapellenstraße sicher und entspannt radeln, weshalb diese Route auch deutlich stärker frequentiert ist als die parallel verlaufende B3 mit ihren beidseitig angebrachten Fahrrad-Schutzstreifen.

(Paradiesische Zustände für Radfahrende auf der nahezu autofreien Kapellenstraße. Quelle: ADFC Weinheim)

Auch die Mannheimer Straße hat stadtauswärts einen Radschutzstreifen, der gut zu befahren ist. Allerdings ergeben sich hier Unsicherheiten sowohl für den Rad- wie für den motorisierten Verkehr: Da die Autos aufgrund der einspurigen Verkehrsführung den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 m nicht einhalten können, ist ein Überholen auf diesem Abschnitt eigentlich nicht erlaubt. Trotzdem werden Räder hier regelmäßig überholt. Auch dies wurde als ein Punkt notiert, der in den regelmäßigen Gesprächen zwischen ADFC und Stadtverwaltung angesprochen werden soll.

(Schutzstreifen auf der Mannheimer Straße, auf dem Radfahrende wegen der OEG-Trasse nur regelwidrig überholt werden können. Quelle: ADFC Weinheim)

Die zweite Tour führte, diesmal unter der Leitung von Andreas Marg und Frank Weinreich, zunächst vom Bahnhof in Richtung Dürreplatz. Eine direkte und einfach zu befahrende Route für Radfahrende sucht man hier vergeblich. Der Radverkehr muss entweder über den für Fahrräder freigegebenen steil ansteigenden Fußweg oder über die Ludwigstraße den Postknoten erreichen, welcher dann mehrere Ampelquerungen erfordert, um endlich auf die Bahnhofstraße zu gelangen. Der in der unteren Bahnhofstraße noch vorhandene Radweg endet unvermittelt auf Höhe der Schulstraße und entlässt die Radfahrenden in den hier oft sehr dichten Verkehr. Alle Teilnehmer der Infotour waren sich rasch einig, dass der Radweg unbedingt bis zum Dürreplatz als dem zentralen Zugang zur Innenstadt fortgeführt werden sollte.

(Ende des Schutzstreifens auf der Bahnhofstraße hinter der Schulstraße. Quelle: ADFC Weinheim)

Weiter ging es durch die gut zu befahrende Hauptstraße und die Grundelbachstraße in die Birkenauer Talstraße. Das Linksabbiegen an der Einmündung der Birkenauer Talstraße in die Bergstraße/B3 ist durch dank des Schutzstreifens und der Aufstellfläche problemlos möglich, allerdings ist Umsicht geboten, da der nach Norden abbiegende Verkehr den Schutzstreifen queren muss und dazu die gesamte Länge der Rechtsabbiegerspur zur Verfügung hat. Bei hohem Verkehrsaufkommen kann es vorkommen, dass die Radfahrenden auf dem Schutzstreifen auf beiden Seiten gleichzeitig von schneller fahrenden Kfz überholt werden.

Gleich nach dem Einbiegen auf die die B3 lauert an der Weschnitzbrücke die nächste Gefahrenstelle. Der ohnehin schmale Schutzstreifen endet kurz vor der Brücke und zwingt die Radfahrenden, sich in den dichten Autoverkehr einzuordnen. Es empfiehlt sich daher, schon vor Ende des Schutzstreifens diesen zu verlassen und auf der Autospur zu fahren. So können halsbrecherische Einfädel-Manöver in letzter Sekunde vermieden werden.

(Ende des Schutzstreifens auf der B3 an der Weschnitzbrücke. Quelle: ADFC Weinheim)

Insgesamt ist die Bergstraße/B3 aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft viel zu schmalen Schutzstreifen für Radfahrende keine günstige Verbindung. Eine sichere und stressfreie Alternativroute ist die parallel verlaufende Verbindung über die Alte Landstraße und Kapellenstraße, über die man via Busbahnhof und OEG-Unterführung unter vollständiger Umgehung des Postknotens zügig und sicher in Richtung Süden oder Westen weiterfahren kann.

Wer von der Nordstadt in Richtung Innenstadt unterwegs ist, sollte ebenfalls nicht der B3 folgen, sondern den Weg durch Untergasse und Erbsengasse in Richtung Hauptstraße/Dürreplatz wählen. Die genannten Routen sind Teil des vor zwei Jahren vom ADFC vorgestellten Radnetzes und könnten ohne größere Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer als Vorzugsrouten für den Radverkehr ausgebaut werden. Weitere Infos zur Arbeit des ADFC und zum RadNetz Woinem gibt es unter https://weinheim.adfc.de/radnetz-woinem.


https://weinheim.adfc.de/neuigkeit/sicher-radfahren-in-weinheim-vor-ort-mit-dem-adfc

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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